1. | Das Betreten und die Benützung des Bogenschießplatzes erfolgen auf eigene Gefahr. Betreiber und Grundstücksbesitzer übernehmen keine Haftung für Personen – und Sachschäden. Jeder Schütze/jede Schützin, sowie Begleitpersonen sind für sich und ihre eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Der Bogenschießplatz ist nur mit festem Schuhwerk zu betreten. Bei Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung von Seiten des Grundstücksbesitzers oder des Betreibers übernommen. |
2. | Das Schießen mit Jagdspitzen ist strengstens verboten. Das Schießen mit Compoundbögen und Armbrust ist nur auf der mittleren Zielscheibe bis 70 Pfund erlaubt. Auf die beiden anderen Zielscheiben darf bis zu 50 Pfund geschossen werden. |
3. | Der Bogenschießplatz ist jeden Tag von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Werden die Scheinwerfer verwendet, wird eine Gebühr von € 1,- fällig |
4. | Das Rauchen während der Sportausübung, insbesondere neben anderen Schützen neben der Schießlinie ist verboten. Wartende Schützen haben sich hinter der Wartlinie (3m hinter der Schießlinie) aufzuhalten. |
5. | Hunde sind an der Leine zu halten. |
6. | Personen, die noch keine Erfahrung im Bogenschießen haben dürfen, nur nach einer Unterweisung und einer Einschulung den Bogenschießplatz in Begleitung eines Mitgliedes benützen. Anmeldung und Voranmeldung möglich. Tel: 0664/2172289 |
7. | Der Bogenschießplatz darf nur von Mitgliedern bzw. in Begleitung eines Mitgliedes benützt werden. Die Gäste sind vom Mitglied mit Namen, Anschrift, Datum, Uhrzeit in das Platzbuch einzutragen. In der Rubrik ist auch das verantwortliche Mitglied einzutragen. Das 1. Schnupperschießen ist kostenfrei. Für weitere Besuche fällt eine Gebühr von € 5,- an. Diese ist gemeinsam mit der Anmeldung vor Beginn des Trainings in die Kassa einzuwerfen. Mit der Unterschrift erklärt sich jeder Benutzer/ jede Benutzerin ausdrücklich damit einverstanden, dass am Bogenschießplatz eine Videoüberwachung durchgeführt wird. |
8. | Bei Kontrollen durch Vereinsmitgliedern muss man sich auf Aufforderung ausweisen. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Personen können unverzüglich vom Vereinsmitglied des Geländes verwiesen und zur Anzeige gebracht werden. |
9. | Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Bogenschießplatz nur in Begleitung eines volljährigen Mitgliedes benutzen. Dieses Mitglied übernimmt mit der Unterschrift der Platzregeln die volle Verantwortung für die minderjährige Person. |
10 | Der Schütze/ die Schützin muss sich vor jedem Abschuss vergewissern, dass das Schussfeld frei ist. Jeder Schütze/ jede Schützin ist für jeden von ihm/ ihr abgeschossenen Pfeil und für evtl. dadurch entstandene Schäden oder Verletzungen von Personen allein und voll verantwortlich. |
11. | Der Auszug “ Über dem Kopf“ (Pfeil Richtung Himmel) ist strengstens verboten. |
12. | Alle Schützen stehen bei der gleichen Schießlinie, ein Wechsel zu einer anderen Schießlinie ist abzusprechen und nur gemeinsam möglich. Die Schützen stellen sich so ÜBER die Schießlinie, dass sich die Körpermitte über der Schießlinie befindet. Damit steht ein Bein auf der dem Ziel zugewandten und eines auf der dem Ziel abgewandten Seite der Linie. Die wartenden Schützen und Begleitpersonen stehen hinter der Wartelinie. |
13. | Der Bogen darf mit aufgelegtem Pfeil nur in Zielrichtung gespannt und geschossen werden. Pfeile dürfen nur am Abschusspunkt eingenockt werden. Das Gehen mit eingenocktem Pfeil ist verboten. Beim Ziehen der Pfeile einen Pfeilzieher, wenn notwendig verwenden und darauf achten, dass niemand hinter den Nocken steht. Fremde Bögen berühren oder gar spannen, fremde Pfeile ziehen, fremdes Werkzeug benützen etc. darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Pfeile sollen immer schonend aus dem Ziel gezogen werden. Beim Ziehen immer mit einer Hand oder dem Knie gegen das Ziel halten um Beschädigungen an der Verankerung zu vermeiden. |
14. | Es darf ausschließlich auf die aufgestellten Ziele geschossen werden. |
15. | Es ist strengstens verboten selbständig Ziele zu verändern. |
16. | Pfeil und Bogen, sowie Schutzausrüstung sind vor dem Schießen auf Funktionsfähigkeit, Beschädigung und Sicherheit zu überprüfen. |
17. | Unnötiger Lärm ist zu unterlassen. Viele SchützInnen schießen in tiefer Konzentration bzw. betrachten den Sport als Oase der Ruhe. Man sollte wissen, mit wem man plaudern kann, und wer sich durch Reden gestört fühlt. |
18. | Das Schießen auf lebende Tiere ist verboten. |
19. | Jede und jeder muss seinen eigenen Müll selbst und spätestens beim Verlassen der Sportstätte ordnungsgemäß wegräumen. Verschmutzungen jeglicher Art sind am Bogenschießplatz zu unterlassen. |
20. | Ziehen Gewitter, Sturm oder starker Nebel auf ist der Bogenschießplatz zu verlassen. |
21. | Bei Unfällen/Notfallsituationen ist Erste Hilfe zu leisten und sofort die Rettung zu verständigen. Im Anschluss ist der Obmann Weiser Rudolf Tel: 0664/2172289 zu kontaktieren. |
22. | Bemerkt ein Schütze/eine Schützin ein Fehlverhalten oder ein sicherheitsgefährdendes nicht einhalten der Platzregeln so ist dies dem Verursacher unverzüglich mitzuteilen und anschließend dem Obmann zu melden. |
23. | Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Diebstahl oder verlorenen Sachen jeglicher Art. |
24. | Ein nicht einhalten der Bogenschießplatzregeln hat einen sofortigen Verweis vom Bogenschießplatz, sowie ein Platzverbot zur Folge. Diese Personen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr. |
25. | Das Betreten des Bogenschießplatzes ist bei Sperrung strengstens verboten. |
26. | Ist der Besuch der Anlage mit insgesamt 3 Personen geplant, ist dies vorher mit Datum und Uhrzeit in der WhatsApp-Gruppe bekanntzugeben, damit die restlichen Mitglieder wissen, dass zu diesem Zeitpunkt alle Scheiben belegt sind. |
27. | Die aktuellen Covid-Bestimmungen sind einzuhalten. Die aktuelle Verordnung findet ihr auf www.oebsv.com. |