{"id":529,"date":"2021-12-01T16:18:55","date_gmt":"2021-12-01T14:18:55","guid":{"rendered":"http:\/\/naloli.at\/?p=529"},"modified":"2021-12-01T16:18:55","modified_gmt":"2021-12-01T14:18:55","slug":"statuten-des-bsv-naloli","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/naloli.at\/?p=529","title":{"rendered":"Statuten des BSV NaLoLi"},"content":{"rendered":"\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<br>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eUNION Bogensportverein Natschbach-Loipersbach\u201c, kurz \u201eBSV NaLoLi\u201c.<br>Er hat seinen Sitz in 2620 Natschbach-Loipersbach und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Natschbach-Loipersbach.<br>Der Verein geh\u00f6rt der SPORTUNION Nieder\u00f6sterreich an.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Zweck<br>Der Verein bezweckt die F\u00f6rderung der k\u00f6rperlichen und geistigen Leistungsf\u00e4higkeit seiner Mitglieder durch Pflege des Bogensportes auf Grundlage der ethischen und geistigen Werte des Christentums im Bekenntnis zur friedlichen V\u00f6lkerverbindung durch Sport und unter Wahrung der \u00f6sterreichischen Kultur sowie der Gleichbehandlung der Geschlechter. Dabei bekennt sich der Verein zum Ehrenkodex der SPORTUNION.<br>Er ist ein \u00fcberparteilicher, gemeinn\u00fctziger und nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes<br>Der Vereinszweck soll durch die nachstehend angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<br>Als ideelle Mittel dienen:<br>a) Pflege des Bogensportes f\u00fcr alle Altersstufen;<br>b) Abhaltung von Sportfesten, Wettbewerben und Meisterschaften;<br>c) Veranstaltung von Versammlungen, kulturellen Veranstaltungen, Vortr\u00e4gen, Kursen, Tagungen und Beschaffung geeigneter Bildungsmittel.<br>d) Organisieren von Ausfl\u00fcgel zu 3D-Parcouren oder anderen Bogensportpl\u00e4tzen<\/p>\n\n\n\n<p>Die erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br>a) Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<br>b) allf\u00e4llige Einnahmen von sportlichen und anderen Veranstaltungen;<br>c) Subventionen und F\u00f6rderungen aus \u00f6ffentlichen Mitteln;<br>d) Erwerb, Errichtung, Ausgestaltung und Betrieb von Bogensportst\u00e4tten sowie Vereinslokalit\u00e4ten;<br>e) F\u00fchrung einer Sportplatzkantine, deren allf\u00e4lliger Gewinn wieder den Zwecken des Vereines zugef\u00fchrt wird,<br>f) Einnahmen aus dem Betrieb von Sportst\u00e4tten;<br>g) Einnahmen aus Werbung und von Sponsoren;<br>h) Spenden, Verm\u00e4chtnisse sowie sonstige Zuwendungen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Arten der Mitgliedschaft<br>Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehrenmitglieder.<br>Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<br>Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch finanzielle F\u00f6rderungen unterst\u00fctzen.<br>Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br>Mitglied kann jede Person m\u00e4nnlichen oder weiblichen Geschlechtes werden, die sich zu einem freien, unabh\u00e4ngigen und demokratischen \u00d6sterreich bekennt.<br>\u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endg\u00fcltig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<br>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. <\/p>\n\n\n\n<p>Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgr\u00fcnder, im Fall eines bereits bestellten Vorstandes durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereines wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des<br>Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und au\u00dferordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gr\u00fcnder des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<br>Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.<br>Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.<br>Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz dreimaliger Mahnung l\u00e4nger als ein Jahr mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt.<br>Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden (eine Berufung an die Generalversammlung ist m\u00f6glich).<br>Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus denselben Gr\u00fcnden wie bei einem Ausschluss eines Mitgliedes von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und Einrichtungen des Vereines zu den jeweils vom Vorstand festgelegten Bedingungen zu beanspruchen.<br>Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu.<br>Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. <\/p>\n\n\n\n<p>Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he und die au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Vereinsorgane<br>Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungspr\u00fcfer und das Schiedsgericht.<br>Eine vom Vorstand zu beschlie\u00dfender Gesch\u00e4ftsordnung kann die T\u00e4tigkeit der einzelnen Organe sowie nicht n\u00e4her in den Statuten erl\u00e4uterte interne Funktionen- und Zeichnungsberechtigungen regeln.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Die Generalversammlung<br>Die ordentliche Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung gem\u00e4\u00df Vereinsgesetz 2002 und findet alle zwei Jahre statt. Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung muss einberufen werden auf Beschluss des Vorstandes oder wenn es ein Zehntel der Mitglieder oder die Rechnungspr\u00fcfer schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes verlangen.<br>Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Vereinsvorstand bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.<br>Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung der Generalversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. <\/p>\n\n\n\n<p>G\u00fcltige Beschl\u00fcsse &#8211; ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung &#8211; k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<br>Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme (Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen durch die gesetzlichen Vertreter vertreten werden).<br>Die Generalversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br>Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereines ge\u00e4ndert werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Statuten\u00e4nderungen ist au\u00dferdem die Zustimmung der SPORTUNION Nieder\u00f6sterreich erforderlich.<br>Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, bei dessen Verhinderung der Schriftf\u00fchrer. Wenn auch dieser verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung<br>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br>a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses der amtsf\u00fchrenden Funktion\u00e4re;<br>b) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer;<br>c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer;<br>d) Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche Mitglieder;<br>e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<br>f) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines;<br>g) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen;<br>h) Entscheidungen \u00fcber Berufungen gegen Mitgliedsausschl\u00fcsse;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Der Vorstand<br>Der Vorstand besteht aus dem Obmann, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier.<br>Der Vorstand, der von der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird, hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<br>F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br>Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt zwei Jahre. Auf jeden Fall w\u00e4hrt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<br>Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung vom Schriftf\u00fchrer, schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen.<br>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist. Der Vorstand fasst seine<br>Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br>Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, bei dessen Verhinderung der Schriftf\u00fchrer. Wenn auch dieser verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<br>Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung und R\u00fccktritt.<br>Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a712 Aufgabenkreis des Vorstandes<br>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das \u201cLeitungsorgan\u201c im Sinne des VG 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<br>a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;<br>b) Vorbereitung der Generalversammlung;<br>c) Einberufung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen Generalversammlungen;<br>d) Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<br>e) Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern;<br>f) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Vereines<br>g) Erf\u00fcllung der Aufgaben im Sinne von \u00a7 3;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<br>Der Obmann f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereines. Ihm obliegt die Vertretung des Vereines, insbesondere nach au\u00dfen, gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und dritten Personen. Er f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrfen jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<br>Der Schriftf\u00fchrer hat den Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der Generalversammlung und der Vorstandssitzungen sowie des Schriftverkehrs des Vereines.<br>Der Kassier ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereines verantwortlich. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind vom Obmann und vom Schriftf\u00fchrer, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Obmann und vom Kassier gemeinsam zu unterfertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 14 Die Rechnungspr\u00fcfer<br>Die zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<br>Den Rechnungspr\u00fcfern obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der finanziellen Mittel. Sie haben dem Vorstand und der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten.<br>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer die Bestimmungen f\u00fcr Vorstandsmitglieder (\u00a7 11) sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 15 Das Schiedsgericht<br>In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht. Es ist eine \u201cSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des<br>Vereinsgesetzes 2002. Ein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ZPO kann eingerichtet werden.<br>Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese w\u00e4hlen mit Stimmenmehrheit eine f\u00fcnfte Person zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<br>Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 16 Datenschutz<br>Die Bestimmungen zum Datenschutz sind streng einzuhalten. Jedes Mitglied gibt durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Beruf, Funktion im Verein und im Landes- oder Bundesverband, seine f\u00fcr das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung mittels Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins, verarbeitet und weitergegeben werden, insbesondere f\u00fcr die Information, F\u00fchrung der Buchhaltung, Zustellung von Informationsmaterial aller Art.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 17 Aufl\u00f6sung des Vereines<br>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung und nur mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<br>Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Aufl\u00f6sung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser nach Abdeckung der Passiva das verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat. Dieses Verm\u00f6gen soll der Sportunion Nieder\u00f6sterreich zufallen und f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, sportliche Zwecke Verwendung finden. Sollte dies aus irgendeinem Grund unm\u00f6glich sein, so ist es auf jeden Fall wiederum gemeinn\u00fctzigen sportlichen Zwecken im Sinne der \u00a7\u00a7 34ff BAO zuzuf\u00fchren. Dies trifft auch bei Wegfall des beg\u00fcnstigten Vereinszweckes bzw. beh\u00f6rdlicher Aufl\u00f6sung zu.<br>Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Aufl\u00f6sung binnen 4 Wochen nach Beschlussfassung der zust\u00e4ndigen Vereinsbeh\u00f6rde schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 18 Gender-Formulierung<br>Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gew\u00e4hlte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit die m\u00e4nnliche Form gew\u00e4hlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereichDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eUNION Bogensportverein Natschbach-Loipersbach\u201c, kurz \u201eBSV NaLoLi\u201c.Er hat seinen Sitz in 2620 Natschbach-Loipersbach und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Natschbach-Loipersbach.Der Verein geh\u00f6rt der SPORTUNION Nieder\u00f6sterreich an. \u00a7 2 ZweckDer Verein bezweckt die F\u00f6rderung der k\u00f6rperlichen und geistigen Leistungsf\u00e4higkeit seiner Mitglieder durch Pflege des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[23,1],"tags":[],"class_list":["post-529","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-23","category-uncategorized"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/529","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=529"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/529\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":530,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/529\/revisions\/530"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=529"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=529"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/naloli.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=529"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}